Viele Menschen stellen sich die Frage, ob eine Brille steuerlich absetzbar ist – schließlich gehört gutes Sehen für die meisten von uns zum Alltag, ob im Beruf oder im privaten Leben. Gerade wenn eine neue Brille mehrere hundert Euro kostet, lohnt es sich, genauer hinzusehen und die möglichen steuerlichen Vorteile zu kennen.
Was bedeutet „Brille steuerlich absetzbar“ überhaupt?
In Deutschland gibt es unterschiedliche Wege, eine Sehhilfe in der Steuererklärung geltend zu machen. Dabei spielt es eine entscheidende Rolle, ob Du die Brille beruflich benötigst oder ob sie aus gesundheitlichen Gründen zwingend notwendig ist. In diesem Beitrag erfährst Du im Detail, wann und wie Du Deine Brille von der Steuer absetzen kannst, welche Nachweise notwendig sind und worauf das Finanzamt besonders achtet
„Steuerlich absetzen“ heißt, dass bestimmte Ausgaben bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Das führt dazu, dass sich Dein zu versteuerndes Einkommen verringert – und damit auch Deine Steuerlast.
Bei einer Brille gibt es zwei relevante Ansatzpunkte:
- Werbungskosten – wenn die Brille eindeutig beruflich erforderlich ist.
- Außergewöhnliche Belastungen – wenn die Brille aus medizinischen Gründen notwendig ist und die Kosten die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschreiten.
Damit die Brille steuerlich absetzbar ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Nachweise erbracht werden
Brille als Werbungskosten absetzen – wann ist das möglich?
Werbungskosten sind Ausgaben, die unmittelbar mit Deiner beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Klassische Beispiele sind Fahrtkosten zur Arbeit, Fachliteratur oder Arbeitsmittel. Auch eine Brille bei Sehschwäche kann in diese Kategorie fallen – allerdings nur, wenn sie ausschließlich oder überwiegend für den Beruf benötigt wird
Typische Beispiele:
- Du arbeitest als Laborantin oder Handwerker und benötigst eine spezielle Schutzbrille, um Deine Arbeit sicher auszuführen.
- Bei Bildschirmarbeit benötigst Du eine reine Bildschirmarbeitsplatzbrille, die auf die Sehdistanz zum Monitor abgestimmt ist. Damit ist sie im Alltag nicht nutzbar, sondern fast ausschließlich im Beruf.
- Ein Arbeitsunfall hat dazu geführt, dass Deine Sehstärke beeinträchtigt wurde und Du nun eine Brille
benötigst, um weiterhin Deiner Tätigkeit nachgehen zu können.
In solchen Fällen akzeptiert das Finanzamt die Brille als Werbungskosten. Wichtig: Du musst belegen können, dass es tatsächlich ein Arbeitsmittel ist.
Nachweise für das Finanzamt
Um die Kosten für Deine neue Brille korrekt in der Steuererklärung anzugeben, solltst Du folgende Unterlagen bereithalten:
- Rechnungen und Zahlungsnachweise für Fassung und Gläser
- ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit für die berufliche Tätigkeit bestätigt
- ggf. eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass die Brille
für die Ausübung Deiner Tätigkeit erforderlich ist
Ohne diese Nachweise wird es schwierig, die Kosten erfolgreich abzusetzen, da das Finanzamt sehr genau prüft, ob eine Brille oder Kontaktlinsen wirklich ein Arbeitsmittel ist.
Brille als außergewöhnliche Belastung
Falls Deine Brille nicht eindeutig beruflich bedingt ist, kannst Du die Kosten unter Umständen als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen, die Dir zwangsläufig entstehen und die über das übliche Maß hinausgehen – dazu gehören auch Krankheitskosten. Eine Sehhilfe fällt dann darunter, wenn sie medizinisch notwendig ist.
Voraussetzungen:
- Ein Augenarzt stellt die Sehstörung fest und verordnet eine Brille.
- Die Kosten für die Brille übersteigen die sogenannte zumutbare Eigenbelastung. Diese Grenze hängt von Deinem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Deiner Kinder ab.
- Du kannst die Ausgaben lückenlos mit Belegen dokumentieren.
Neben Brillen können auch Kontaktlinsen, Lupenbrillen oder vergrößernde Sehhilfen als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung – was lohnt sich mehr?
Ob Du Deine Brille als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung absetzt, hängt stark von Deiner individuellen Situation ab:
- Werbungskosten: Lohnt sich, wenn die Brille eindeutig ein Arbeitsmittel ist. Hier gibt es keine Mindestgrenzen – jeder Euro zählt, sobald der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 € Stand 2025) überschritten wird.
- Außergewöhnliche Belastung: Kommt in Betracht, wenn es medizinisch notwendig ist. Allerdings kannst Du nur den Betrag absetzen, wenn der über Deiner individuellen zumutbaren Belastung liegt.
In der Praxis ist es daher meist einfacher, eine Brille als Werbungskosten abzusetzen – vorausgesetzt, die berufliche Nutzung lässt sich klar nachweisen.
Kosten für die Brille
– Wie viel lässt sich absetzen?
Die Höhe der absetzbaren Kosten hängt von mehreren Faktoren ab:
- Art der Brille: Handelt es sich um eine Alltagsbrille oder um eine spezielle Arbeitsbrille?
- Gesamtkosten: Einschließlich Gestell, Gläser, eventueller Sonderanfertigungen oder Tönungen.
- Zuschüsse: Erstattungen durch die Krankenkasse oder den Arbeitgeber müssen abgezogen werden.
Ein Beispiel:
- Kosten für eine Brille: 600 €
- Erstattung Krankenkasse: 100 €
- Eigenanteil: 500 €
Nur diese 500 € kannst Du dann steuerlich geltend machen – entweder als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung.
Praktische Tipps für die Steuererklärung
Damit Du bei der Steuer nicht unnötig Geld verschenkst, beachte bitte folgende Punkte:
- Rechnungen aufbewahren – sowohl für Gestell als auch für Gläser.
- Atteste sichern – gerade bei außergewöhnlichen Belastungen ist ein ärztliches Rezept unerlässlich.
- Krankenkassen-Zuschüsse prüfen – Erstattungen mindern die absetzbaren Kosten.
- Steuerberater fragen – insbesondere bei hohen Beträgen oder komplexen Situationen kann eine Beratung helfen, die optimale Lösung zu finden.
- Belege vollständig eintragen – gebe die Kosten im richtigen Abschnitt Deiner Steuererklärung an (Anlage N für Werbungskosten oder Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“).
FAQ – Häufige Fragen
Kann ich auch eine Sonnenbrille absetzen?
Nur, wenn sie medizinisch notwendig ist – etwa eine spezielle Sonnenbrille bei Augenerkrankungen. Eine modische Sonnenbrille ohne ärztliche Verordnung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.
Zählt die Bildschirmbrille dazu?
Ja. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille ist ein typisches Arbeitsmittel und damit klar als Werbungskosten absetzbar.
Was ist mit Reparaturen oder Ersatz?
Auch Reparaturen oder der Ersatz einer beschädigten Brille können steuerlich geltend gemacht werden, wenn die ursprüngliche bereits als Arbeitsmittel oder außergewöhnliche Belastung anerkannt wurde.
Fazit – Brille
in der Steuererklärung angeben
Die Kosten für eine Brille können durchaus steuerlich absetzbar sein – entweder als Werbungskosten oder als außergewöhnliche Belastung. Entscheidend ist, ob die Brille überwiegend beruflich genutzt wird oder ob sie medizinisch notwendig ist.
- Werbungskosten: sinnvoll bei Arbeitsmitteln wie Bildschirm- oder Schutzbrillen.
- Außergewöhnliche Belastungen: empfehlenswert bei hohen Krankheitskosten und medizinischen Hilfsmitteln.
In jedem Fall gilt: Sorgfältige Dokumentation und Nachweise sind der Schlüssel. Wer Rechnungen, Atteste und gegebenenfalls Arbeitgeberbestätigungen bereithält, kann die Steuerlast oft spürbar senken.
Und noch ein Tipp: Wenn Du ohnehin eine neue Brille benötigst, lohnt es sich, schon beim Kauf daran zu denken, wie Du die Kosten später steuerlich angeben kannst. So hast Du nicht nur bessere Sicht, sondern auch finanzielle Vorteile.
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